Unser Service

Ungenehmigte Nebentätigkeit

Eine falsche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren hilft Ihnen, tatsächliche Sachverhalte nachzuweisen durch die Sie entlastet werden.

Eine Genehmigung ist nicht immer erforderlich.
Es sind nur solche Nebentätigkeiten verboten

  • die gegen die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verstoßen
    -  wenn die Nebentätigkeit die Hauptarbeit negativ beeinträchtigt
    -  wenn die gesetzliche Wochenarbeitszeit durch den Nebenjob
        überschritten wird
     - wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt  
  • Ausserdem ist es nicht erlaubt im Urlaub oder in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen.
  • Solange keine berechtigten Einwände bestehen, muss der Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen.
  • Eine Anzeigepflicht besteht, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden können.

Sie haben durch Informationen den konkreten Verdacht  das ein Mitarbeiter einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht. 

Unsere IHK geprüften Privatdetektive können professionell und diskret eingesetzt werden, um den konkreten Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeit zu prüfen. Dabei können Observationen durchgeführt werden, digitale Spuren mit OSINT verfolgt werden, offizielle Unterlagen geprüft und Zeugen befragt werden, um Beweise zusammen zustellen.  

 

 

 

Konkurrenztätigkeit ist eine Nebentätigkeit, welche direkt im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht.

Interessenkonflikte sind gegeben wenn der Arbeitnehmer Informationen oder Geschäftskontakte seines Arbeitgebers für die Nebentätigkeit nutzt.

    

 Vielfach ist mir bei einem späteren Kontakt mit dem Auftraggeber gesagt worden: Der ist nicht mehr bei uns.

 

 

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Ermittlungsplan

 

Wie haben wir Aufträge mit unerlaubter Nebentätigkeit erfolgreich durchgeführt ? 

Überprüfungen von Mitarbeitern aufgrund des konkreten Verdachts von unerlaubter Nebentätigkeit haben wir durch eine Einsatzvorbereitung, wenn erforderlich Ermittlungen im Internet, vorbereitet. 

  • Am Einsatzort wurde eine Planungsobservation durchgeführt.
    Die Zielperson wurde über den vereinbarten Zeitraum überprüft und die Ergebnisse sorgfältig und rechtssicher
    -  alle Tätigkeiten dokumentiert    
    -  Dokumentation von Tätigkeiten ausserhalb der Arbeitszeit
    -  Auf Konkurrenztätigkeit oder Arbeitszeitbetrug wurde ermittelt
    -  Aufzeichnung der aufgesuchten Adressen mit Uhrzeiten und 
        Zeitraum des Aufenthalts
    dem  Auftraggeber mitgeteilt.
  • Die Zusammenarbeit mit einem / Ihrem Rechtsanwalt ist anzuraten.
    Wir stellen keine Rechtsberatung zur Verfügung.
    Bezüglich einzuhaltender Fristen nach unseren Feststellungen müssen Sie mit einem / Ihrem Rechtsanwalt zusammen arbeiten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenzprofil und kontaktieren Sie uns unter 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.